Recht wird in der Sprache erzeugt - Gesetze oder Verfassungen
werden verkündet, Urteile gesprochen. Solche Vorgänge lassen
sich als performativ beschreiben. Dabei entstehende rechtliche
Normativität ist keine Folge eines bestimmten Rechtserzeugungsereignisses,
einer konkreten Gesetzesverkündung etwa,
sondern das Ergebnis einer Praxis, die zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung
noch nicht abgeschlossen ist - Normativität muss als
rekursives Konzept verstanden werden