Das Betreuungsgesetz hat neue arztrechtliche Probleme geschaffen. Im Mittelpunkt der vorliegenden Darstellung steht das Spannungsverhältnis zwischen Wunsch und Wohl des Betreuten. Der Autor stellt das Aufgabenfeld des Betreuers für medizinische Angelegenheiten und sein Verhältnis zu Arzt und Patient dar. Die Tatbestandsmerkmale der neuen Gesetzesvorschriften werden erklärt. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Erläuterung der Genehmigung von Einwilligungserklärungen durch das Vormundschaftsgericht gesetzt. Ebenso eingehend werden die engen Richtlinien zur Sterilisation von Betreuungsbedürftigen untersucht.