Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das besondere Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Eingehend berücksichtigt sind auch die neuen Verfahren der Nichtanerkennungsbeschwerde bei Nichtzulassung als Partei zur Bundestagswahl und der Verzögerungsbeschwerde sowie die mit Wirkung zum 14.3.2015 reformierte Geschäftsordnung des BVerfG. Die wachsende Bedeutung der europa- und völkerrechtlichen Bezüge auch im Verfassungsprozess wird durch die Erörterung bei den einzelnen Verfahrensarten und zusätzlich mit einem zusammenfassenden Überblick gewürdigt. Eine Synopse der Änderungsgeschichte des BVerfGG sowie der Richterspiegel ergänzen den Kommentar.
Die Verfasser sind aktive und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVerfG, die in Justiz, Wissenschaft, Ministerialverwaltung und Rechtsanwaltschaft tätig sind. Ihre persönlichen Erfahrungen mit der prozessualen Praxis des BVerfG und genaue Kenntnis der internen Abläufe einerseits sowie die wissenschaftlich fundierte Erläuterung des Verfahrensrechts des höchsten deutschen Gerichts andererseits zeichnen den Heidelberger Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz aus. Der Kommentar wendet sich an alle, die in anwaltlicher, behördlicher und gerichtlicher Praxis sowie in Lehre und Wissenschaft mit dem Verfassungsrecht, dem BVerfG und seinem Prozessrecht befasst sind.