Die Dissertation beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft für fehlerhafte Unterrichtungen des Sekundärmarkts verantwortlich gemacht werden können. Sie stellt zunächst die verschiedenen Publizitätsinstrumente des Umlaufmarkts dar, um nachfolgend auf Grundlage der gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Vorgaben den Organen Informationspflichten zuzuordnen. Anschließend untersucht sie, welche Kriterien für die Zuweisung individueller Verantwortung maßgebend sind und welche Anspruchsgrundlagen das geltende Recht Geschädigten bietet. Unter Berücksichtigung der gefundenen Ergebnisse diskutiert die Arbeit, ob es sich empfiehlt, für Veröffentlichungen am Umlaufmarkt einen allgemeinen Haftungstatbestand zu schaffen und wie ein solcher inhaltlich ausgestaltet werden könnte.