Bei ihrer Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft greifen die Mitgliedstaaten nicht erst seit der Umbenennung der Gipfeltreffen in «Europäischer Rat» in starkem Masse direkt ein. Im Rahmen einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der «Europaideologie» und der auf ihr beruhenden gängigen Darstellung der EG als supranationales Organ wird der Entscheidungsprozess anhand der Rechtsakte der «im Rat vereinigten Vertreter» untersucht. Aktualität gewinnt die Darstellung durch die Besprechung des Akts für Direktwahl zum Europäischen Parlament.