Seit der Kommentierung der Bestimmungen über das Handelsregister durch Prof. Dr. Eduard Hiss im Berner Kommentar von 1940 hat das Handelsregisterwesen in der Schweiz einschneidende Änderungen erfahren. Nicht nur hat sich auf Grund der seither eingetretenen Änderungen der Handelsregisterverordnung und der Gerichts- und Verwaltungspraxis das Recht fortentwickelt. Vielmehr wurde auch die Registertechnik, die auf Einträgen in Firmenbüchern und Folianten, später auf Handelsregister-Karten basierte, durch die Führung des Registers auf elektronischen Datenbanken ersetzt. Der nun erscheinende völlig neu bearbeitete Band setzt sich mit diesen Entwicklungen auseinander, gibt Einblick in die Welten der Registertechnik und die Praxis der Handelsregisterbehörden.