Im Gesellschaftsvertrag, unterteilt in vier Bücher, fasst Rousseau den
Staat als einen von freien Bürgern geschlossenen Vertrag auf, in dem sich
die freiwillige Vereinigung der Einzelwillen zu einem Gesamtwillen vollziehe.
Rousseau fordert eine Verfassung, in der die >>natürliche und unveräußerliche
Freiheit in Einklang mit dem Maß an Gewalt, das vom Wesen staatlicher Ordnung
nun einmal nicht wegzudenken ist, zu bringen ist.<<. Die Grundlage rechtmäßiger
Herrschaft kann laut Rousseau nur auf Übereinkunft gegründet werden.