Die Frage nach der Strenge der Haftung der Organe von Kapitalgesellschaften ist stets ein Spiegelbild der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise wird in der offentlichen Meinung erneut eine Verscharfung der personlichen Haftung thematisiert. Das Problem der Vorteilsanrechnung bei nutzlichen Pflichtverletzungen ist in der Literatur in der Regel nur als Nebenfolge zu dem Problem der Tatbestandlichkeit nutzlicher Pflichtverletzungen behandelt worden. Die Arbeit soll ausgehend von der sogenannten Siemens-Affare diese Lucke fur den Bereich des Kapitalgesellschafts- und des Kartellrechts schlieen.