Es gibt mittlerweile unzählige englische Limiteds mit Sitz in Deutschland, von denen jedoch nur ein Bruchteil in deutschen Handelsregistern eingetragen ist. Dies wirft ein Schlaglicht auf die Problematik: Limiteds sind leicht zu grün-den, aber in Deutschland schwer zu führen. Kein Wunder, wenn man be-denkt, dass sich das Recht der Limited unabhängig von ihrem Einsatzort im-mer nach dem ihrer englischen Heimat richtet, ein Recht, das hier kaum je-mand kennt.
Auf der anderen Seite hat die Invasion der Limited die jüngste GmbH-Reform maßgeblich beeinflusst. So kommt jetzt die haftungsbeschränkte Unterneh-mergesellschaft als "kleine GmbH" nach deutschem Recht ohne Stammkapi-tal. Und es haben sich in den letzten Jahren Konstellationen herauskristalli-siert, in denen der Einsatz einer Limited in Deutschland trotz allem immer noch sinnvoll ist.