Trotz der Föderalismusreform, die das Verhältnis von Bund und Ländern im Hochschulrecht zugunsten des Landesrechts neu gewichtet hat, ist das Hochschulrahmengesetz (HRG) noch von zentraler Bedeutung.
Hauptteil des Werkes ist also weiterhin die ausführliche Kommentierung des HRG. Neues Bundesrecht wird umgehend aufgenommen und sachkundig kommentiert.
Daneben werden die im Werk nahezu vollständig vorhandenen Einzeldarstellungen des Hochschulrechts der Bundesländer laufend aktualisiert und erweitert.
Übergreifende Themen (u.a. Recht der Fachhochschulen, der Kunsthochschulen, Hochschulmedizin und Universitätsklinika, Steuerrecht der Hochschulen) werden kontinuierlich durch weitere hochaktuelle Inhalte ergänzt, wie z.B. das Recht der privaten Hochschulen, Dienstrecht, Nebentätigkeitsrecht, Drittmittelforschung oder Evaluierung.
Zum Inhalt:
Voraussichtlich am 1. Oktober 2008 tritt das Hochschulrahmengesetz (HRG) außer Kraft. Die Grundgesetz-Änderung von August 2006 hatte die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Hochschulrecht beendet. Nur in wenigen Bereichen (Hochschulzulassung, Hochschulabschlüsse usw.) darf der Bund weiterhin gesetzgeberisch tätig sein. Der Zuständigkeitsbereich der Bundesländer erweitert sich.
Aus dem Kommentar zum Hochschulrahmengesetz wird "Das Hochschulrecht in Bund und Ländern", mit folgendem Inhalt:
- Das aktuelle Bundesrecht (neue Bundesgesetze, in Kürze auch die einschlägigen Grundgesetz-Artikel) wird wie bisher ausführlich und sachkundig kommentiert. (Die HRG-Kommentierung verbleibt vorerst im Werk.)
- Die im Werk vorhandenen Darstellungen des Hochschulrechts der Bundesländer werden aktualisiert, beginnend mit der 35. AL.
- Hinzu kommen aktuelle Einzelthemen von allgemeinem Interesse; bereits vorhanden sind: Das Recht der Fachhochschulen und der Kunsthochschulen; in der 35. AL: Hochschulen und Steuerrecht; weitere Themen: Dienstrecht, Nebentätigkeit, Drittmittelforschung, Hochschulmedizin, private Hochschulen, Evaluierung usw.